Rechtliche Hinweise
Osteopathie ist keine verordnungsfähige Heilmaßnahme. Nach deutscher Rechtssprechung ist die Osteopathie eine Heilkunde, im Sinne des Heilpraktikergesetztes.
Die Behandlung von Patienten auf dem Gebiet der Osteopathie kann durch einen Arzt oder Heilpraktiker erfolgen, bzw. nur auf Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.
